Tina von Kiedrowski

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsgebiet: Familienrecht und Erbrecht
Zugelassen als Rechtsanwältin seit 1999
Fachanwältin für Familienrecht seit 2003

Mediatorin
NLP Practitioner Coach

+49 30 44 72 81 40

kiedrowski@ranke31.de

WERDEGANG

1991 – 1996 Studium Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
1997 – 1999 Referendariat in Berlin
1999 – 2009 Tätigkeit als angestellte Anwältin in  familienrechtlich ausgerichteten Kanzleien
2003 Fachanwältin für Familienrecht
2004 Mediationsausbildung
Seit 2009 Partnerin in der Kanzlei von Kiedrowski Marfurt
Seit 2011 Partnerin in der Kanzlei von Kiedrowski | Caspary Rechtsanwälte
2013 Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs „Erbrecht“

SPRACHEN

Englisch

EHRENÄMTER/MITGLIEDSCHAFTEN

Vize-Vorsitzende des Fachanwaltsausschlusses Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht im DeutschenAnwaltVerein
Familiengerichtstag

Verein Humane Trennung und Scheidung

DANSEF (Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V)

DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.)

Arbeitsgemeinschaft Anwältin des Deutschen Anwaltsvereins und Deutscher Juristinnenbund (DJB)

Vorträge und Ehrenamtliche Beratungen zum Thema Vorsorge und Erben und Vererben für den Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Seniorenresidenzen

VERÖFFENTLICHUNGEN

Rechtsanwältin von Kiedrowski hat mehrere Aufsätze zum neuen Unterhaltsrecht in der Zeitschrift „Der Familienrechtsberater“ publiziert, z.B. „Der Betreuungsunterhalt gem. § 1570 BGB nach dem BGH-Urteil vom 18.03.2009 – Abschied vom Altersphasenmodell und Betonung des Einzelfalls“, FamRB 2009, 213-218.