Fachanwältin für Familienrecht
Schwerpunkt: Erbrecht
Erbrecht
Das Erbrecht und das Vorsorgerecht sind seit vielen Jahren der zweite Schwerpunkt von Rechtsanwältin Tina von Kiedrowski.
Das Erbrecht ist an vielen Stellen mit dem Familienrecht verknüpft. Durch die Spezialisierung sowohl im Familienrecht als auch im Erbrecht erhalten Sie eine übergreifende Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Streit der Familie nach dem Erbfall vermieden, Ihr Vermögen erhalten und Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
Das Erbrecht ist kompliziert. Schon viele Begrifflichkeiten wie „Vorausvermächtnis“ und „Testamentsvollstreckung“ schrecken ab und sind für Nichtjuristen unverständlich. Wahrscheinlich ist die Beschäftigung mit den Themen Tod und Pflegebedürftigkeit für Sie auch so negativ besetzt, dass Sie sich gar nicht um Ihren Nachlass kümmern möchten.
Vielleicht haben Sie Angst vor den Kosten für eine anwaltliche Beratung, obwohl diese im Hinblick auf das Vermögen, das Sie geschaffen haben und das es für Ihre Vertrauenspersonen zu erhalten gilt, überschaubar sind? Damit vergeben Sie aber die Chance, selbst zu entscheiden, was mit Ihrem Lebenswerk passiert. Auch bereiten Sie den Boden für Streit in der Familie, wenn die gesetzlichen Regelungen in Ihrer Familiensituation nicht passen oder Sie Ihr Testament in Eigenregie unklar formuliert haben.
Aufgrund meiner Fachkompetenz bei der Regelung von Familienkonflikten und meiner Ausbildung als Mediatorin und NLP-Coach kann ich Ihnen diese Berührungsängste in der Erstberatung nehmen.
Meine erste Priorität ist es dabei, Ihnen und Ihrer Familie durch meine Beratung, im Idealfall lange vor dem Erbfall, langwierige, kostspielige Gerichtsverfahren zu ersparen. Ähnlich wie bei Familienrechtskonflikten im Rahmen einer Trennung oder Scheidung zeichnen sich Erbrechtsstreitigkeiten durch eine hohe Emotionalität aus. Oft spielt eine ganze Familiengeschichte mit hinein, schon lange vergessene persönliche Verletzungen aus der Kindheit und Jugend tauchen wieder auf. Für mich besteht die Herausforderung darin, Sie von der emotionalen Ebene wieder zu einer sachlichen zu begleiten, auf der gütliche Einigungen überhaupt erst möglich sind.
Sollte eine „Einigung im Guten“ allerdings nicht möglich sein, stehen ich Ihnen mit meinem gesamten Fachwissen zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht mit der gebotenen Konsequenz und Härte.
Vorsorge und Nachfolgeplanung
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Lebzeitige Übertragung von Immobilien und anderem Vermögen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Erbschaftsteuerrecht
- Errichtung von Stiftungen
Nach dem Todesfall
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Vertretung in Erbscheinverfahren
- Testamentsanfechtung und Testamentsauslegung
- Erbauseinandersetzungen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Pflichtteilsdurchsetzung
- Pflichtteilsabwehr
- Testamentsvollstreckung
Tina von Kiedrowski ist befugt, vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.