Familienrecht

Esther Caspary

Fachanwältin für Familienrecht

Tina von Kiedrowski

Fachanwältin für Familienrecht
Schwerpunkt: Erbrecht

Wir weisen im Familienrecht eine besondere Expertise auf. Die Rechtsanwältinnen Esther Caspary und Tina von Kiedrowski sind Fachanwältinnen für Familienrecht und verfügen jeweils über eine 20jährige Erfahrung bei der Bearbeitung von Familienkonflikten.

Sie erhalten bei uns eine umfassende und einfühlsame Beratung zu allen relevanten Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung und Scheidung. Gerade bei der Erstberatung nehmen wir uns Zeit, um Ihr Anliegen und Ihre Lebenssituation kennen zu lernen, um eine individuell auf Sie zugeschnittene Regelung optimal durchsetzen zu können.

Im Familienrecht ist nicht nur juristische Expertise gefragt, sondern auch Einfühlungsvermögen und psychologisches Fingerspitzengefühl: Wir können zwar Ihre Ehe nicht retten; aber alles dafür tun, die emotionale Belastung einer Trennung und Scheidung für Sie durch transparente Abläufe und persönliche Beratung, so gering wie möglich für Sie zu halten.

Aus diesem Grund streben grundsätzlich einvernehmliche Lösungen an, um das ohnehin schon durch die Trennung belastete Familiensystem zu schonen, und langwierige und kostenträchtige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies dient insbesondere dem Wohl der durch die Trennung der Eltern betroffenen Kinder.

Wenn es ohne das Familiengericht nicht geht, vertreten wir Sie professionell, engagiert und erfahren vor Gericht.

Unser Spezialgebiet ist die Abfassung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen als vorsorgende Verträge als auch von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen bei einer Trennung und zur Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung.

Wir beraten einfühlsam und fachkundig in allen Gebieten des Familienrechts, wie z.B.:

  • Trennung und Scheidung, auch mit internationalen Bezügen
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung/Rententeilung)
  • Zugewinnausgleich (Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens)
  • Auseinandersetzung des Vermögens, z.B. gemeinsamer Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Unterhalt der nichtehelichen Mutter
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Vaterschaft
  • Namensrecht

Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Das Familienrecht weist viele Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten auf, wie z.B. zum Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Erbrecht.

Soweit es erforderlich ist, arbeiten wir mit Kollegen, Steuer- und Rentenberatern zusammen, die Spezialisten für die für Ihren Fall wichtigen weiteren Gebiete sind.

Da jeder Fall besonders ist, sehen wir davon ab, Sie an dieser Stelle mit allgemeinen Rechtsausführungen zu langweilen, sondern laden Sie stattdessen ein, sich im Rahmen eines ersten Beratungsgespräch einen Eindruck von unseren Kompetenzen und den sich in Ihrem Fall stellenden Rechtsfragen zu verschaffen.