Bau, Architekten- und Ingenieurrecht

Dr. Bernhard von Kiedrowski

Privates Bau- und Architektenrecht
Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht

Axel List

Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht

 Die Kanzlei von Kiedrowski Caspary Rechtsanwälte betreut mit einer mehr als 20-jährigen Erfahrung Mandate in allen Bereichen des Bau- und Architekten- bzw. Ingenieurrechts.

Ziel unserer Tätigkeit ist es, unsere Mandanten umfassend und vorausschauend in allen rechtlichen Angelegenheiten zu begleiten, sowie deren Ansprüche auf der Grundlage einer verlässlich geprüften Rechtslage effizient durchzusetzen bzw. abzuwehren.

Im Hinblick auf die mit lang andauernden Konflikten einhergehenden wirtschaftlichen Folgen streben wir an, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und versuchen in jeder Phase unseres Tätigwerdens, eine Streitbeilegung auf der Grundlage einer einvernehmlichen Einigung herbeizuführen.

Wir legen Wert auf eine ständige Aus- und Fortbildung der sachbearbeitenden Rechtsanwälte, die Veröffentlichung von Publikationen sowie die Teilnahme an Fachtagungen, um auf diesem Wege einen bundesweiten Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen zu gewährleisten.

Durch strukturierte Arbeitsabläufe in der Kommunikation mit dem Mandanten (auch durch persönlich bekannte Ansprechpartner im Sekretariat) und innerhalb der Kanzlei ist bei der Mandatsbearbeitung eine hohe Effizienz sichergestellt.

Durch ein optimiertes Zuständigkeitsmanagement mit einem Rechtsanwalt als ständigem Ansprechpartner und Sachbearbeiter ist eine kontinuierlich schnelle Bearbeitung des Mandats und ein gleichbleibend hoher Qualitätsstandart gewährleistet.

ZUR MANDATSBEARBEITUNG

Unsere strukturierte und transparente Mandatsbearbeitung hat im Regelfall folgenden Ablauf:

  • Zu Beginn der Mandatsbearbeitung ist der Gegenstand des Konfliktes und der maßgebende Sachverhalt zu konkretisieren
  • Der erste Besprechungstermin dient der objektiven Bewertung der Rechtslage mit Benennung einer Risikoquote für unterschiedliche Vorgehensweisen. Dabei zeigen wir die Folgen im Hinblick auf entstehende Baukosten, Bauzeiten und sonstige Wirkungen auf
  • Wir berücksichtigen die wirtschaftlichen Interessen des Mandanten im Hinblick auf die Entwicklung der Baukosten und Bauzeiten sowie Folgewirkungen. Dies gilt auch für den auf Seiten des Mandanten bei einem streitigen Fortgang entstehenden Bearbeitungsaufwand sowie Folgekosten (für eine Rechtverfolgung einschließlich auflaufender Zinsen). Die Bewertung umfasst auch die wirtschaftliche und rechtliche Interessenlage der anderen Konfliktpartei
  • Es ist ein Zeitplan für die nachfolgende Mandatsbearbeitung zu vereinbaren. Dies umfasst auch die Durchführung von ggf. erforderlichen Abstimmungsgesprächen mit Dritten (bspw. der Projektsteuerung, Planern, Gutachtern)
  • Es wird zu jeder Zeit angestrebt, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, um mit der anderen Konfliktpartei eine einvernehmliche Streitbeilegung herbeizuführen. Dabei sind wir stets bemüht, mit der anderen Konfliktpartei einen kurzfristigen Besprechungstermin durchzuführen, um dabei auf einer sachlichen Kommunikationsebene die Streitfragen präzise herauszuarbeiten und die Möglichkeit einer einvernehmlichen Konfliktlösung auszuloten
  • Bei gerichtlichen Verfahren erfolgt in jedem Verfahrensstand eine qualifizierte rechtliche Bewertung, um dem Mandanten stets eine objektive Entscheidungsgrundlage transparent aufzuzeigen. Wir betrachten es als Aufgabe, nur rechtlich erfolgversprechende Klageerhebungen zu empfehlen bzw. im Passivfall bei Begründetheit der Klageforderung zur Vermeidung eines fortlaufenden Zinsanfalls (Teil-)Zahlungen anzuregen. Auch bei gerichtlichen Verfahren halten wir immer im Blick, ob mit der anderen Partei kurzfristig eine konstruktive Streitbeilegung zu erreichen ist
  • Weiter ist es Bestreben der Kanzlei, die Gestaltung von Vertragsmustern und solcher für die Bauabwicklung vorgesehener Mustertexte fortlaufend zu optimieren.

TÄTIGKEITSBEREICHE

Zu unserem Leistungsspektrum im Baurecht zählen u.a.:

  • Gestaltung und Prüfung von allen Formen von Bauverträgen
  • baubegleitende Rechtsberatung vor, während und nach der Bauerrichtung
  • Prüfung und Durchsetzung / Abwehr von Werklohnansprüchen (einschließlich Nachtragsleistungen)
  • Prüfung und Durchsetzung / Abwehr von bauzeitbedingten Mehrvergütungsansprüchen
  • Prüfung und Durchsetzung / Abwehr von Mängelansprüchen
  • Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen im Baurecht
  • Erlangung und Verwertung von Sicherheiten
  • Durchführung außergerichtlichen Verfahren zur Konfliktlösung

Zu unserem Leistungsspektrum im Architekten- und Ingenieurrecht zählen u.a.:

  • Gestaltung und Prüfung von Planungsverträgen aller Art
  • baubegleitende Rechtsberatung in allen Projektphasen
  • Prüfung, Durchsetzung und Sicherung sowie Abwehr von Honoraransprüchen (einschließlich Nachtragsleistungen)
  • Prüfung und Durchsetzung / Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen im Architektenrecht
  • Erlangung und Verwertung von Sicherheiten
  • Durchführung außergerichtlichen Verfahren zur Konfliktlösung

Zu unserem Leistungsspektrum im Bauträgerrecht zählen u.a.:

  • Gestaltung und Prüfung von allen Formen von Bauträgerverträgen
  • baubegleitende Rechtsberatung vor, während und nach der Bauerrichtung
  • Prüfung und Durchsetzung / Abwehr von Kaufpreisraten (einschließlich Nachtragsleistungen)
  • Prüfung und Durchsetzung / Abwehr von Mängelansprüchen an Sonder- und / oder Gemeinschaftseigentum
  • Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen im Bauträgerrecht
  • Erlangung und Verwertung von Sicherheiten
  • Durchführung außergerichtlichen Verfahren zur Konfliktlösung