Bau, Architekten- und Ingenieurrecht

Dr. Bernhard von Kiedrowski

Privates Bau- und Architektenrecht
Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht

Axel List

Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht in welchem Rechtsanwälte Dr. Bernhard von Kiedrowski und Axel List eine mehr als 20-jährige Erfahrung aufweisen können. Ziel unserer Tätigkeit ist es, unsere Mandanten umfassend und vorausschauend in allen rechtlichen Angelegenheiten zu begleiten, sowie deren Ansprüche effizient kurzfristig durchzusetzen bzw. abzuwehren. Es gilt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung,  ein optimales Prozessergebnis herbeizuführen.

Zu unserem Leistungsspektrum im Baurecht zählen u.a.:

  • Gestaltung und Prüfung von allen Formen von Bauverträgen
  • baubegleitende Rechtsberatung vor, während und nach der Bauerrichtung
  • Prüfung und Durchsetzung/Abwehr von Werklohnansprüchen (einschließlich Nachtragsleistungen)
  • Prüfung und Durchsetzung/Abwehr von bauzeitbedingten Mehrvergütungsansprüchen
  • Prüfung und Durchsetzung/Abwehr von Mängelansprüchen
  • Beratung zu insolvenzrechtliche Fragestellungen im Bau-und Architektenrecht
  • Rechtliche Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen
  • Durchführung außergerichtlichen Verfahren zur Konfliktlösung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung/Abwehr aller Ansprüch

Zu unserem Leistungsspektrum im Architekten- und Ingenieurrecht zählen u.a.:

  • Gestaltung und Prüfung von Planungsverträgen aller Art
  • baubegleitende Rechtsberatung in allen Projektphasen
  • Geltendmachung und Sicherung von Honoraransprüchen (einschließlich Nachtragsleistungen)
  • Abwehr aller gegen Planer gerichteten Ansprüche
  • Durchführung außergerichtlichen Verfahren zur Konfliktlösung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen aller Art

Bauträgerrecht

In diesem besonders konfliktträchtigen Rechtsgebiet des Bauträgerrechtes beraten wir sowohl Bauträger wie Erwerber und ganze Wohnungseigentümergemeinschaften von der Vertragsgestaltung bis hin zur Abnahme und Eigentumsübertragung.

Zu unserem Leistungsspektrum zählen u.a.:

  • Gestaltung und Prüfung von allen Formen von Bauträgerverträgen
  • baubegleitende Rechtsberatung vor, während und nach der Bauerrichtung
  • Prüfung und Durchsetzung/Abwehr von Kaufpreisraten (einschließlich Nachtragsleistungen)
  • Prüfung und Durchsetzung/Abwehr von Mängelansprüchen an Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum
  • Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen
  • Rechtliche Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen
  • Durchführung außergerichtlichen Verfahren zur Konfliktlösung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung/Abwehr aller Ansprüche